Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 26 Sa 682/18, 26 Sa 898/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 104 SGB 7, § 105 SGB 7
Schwerer Arbeitsunfall - Vorsatz - Schmerzensgeld - Schadensersatz - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfalls i.S. von §§ 104, 105 SGB VII
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung eines vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfalls i.S. von §§ 104, 105 SGB VII
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Haftungsprivilegierung bei einem Arbeitsunfall
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 21.03.2018 - 4 Ca 954/17
- ArbG Brandenburg, 14.06.2018 - 4 Ca 954/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 26 Sa 682/18, 26 Sa 898/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08
Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 26 Sa 682/18
Das Gewicht seines Rechtsverstoßes ist geringer als in dem anders gelagerten Falle, in dem jemand - mit oder ohne Pflichtenverstoß - den Unfall eines anderen billigend in Kauf nimmt (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08, Rn. 50).(Rn.41).Das Gewicht seines Rechtsverstoßes ist geringer als in dem anders gelagerten Falle, in dem jemand - mit oder ohne Pflichtenverstoß - den Unfall eines anderen billigend in Kauf nimmt (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08, Rn. 50).
Insoweit lässt es das BAG ausreichen, dass sich aus dem Vortrag des in Anspruch genommene ergibt, dass dieser darauf vertraut hat, es werde "kein Absturz aus großer Höhe und damit eine Verletzung von Mitarbeitern stattfinden" (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08, Rn. 51).
- BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
Schadensersatz - Asbestbelastung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 26 Sa 682/18
Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09, Rn. 50).(Rn.41).Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09, Rn. 50).
- BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 67/14
Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 26 Sa 682/18
Wie eine Arbeit ausgeführt wird - sachgemäß oder fehlerhaft, vorsichtig oder leichtsinnig -, ist nicht dafür entscheidend, ob es sich um eine betriebliche Tätigkeit handelt oder nicht (vgl. BAG 19. März 2015 - 8 AZR 67/14, Rn. 20).Um einen solchen Fall handelt es sich zB., wenn der Schaden infolge einer neben der betrieblichen Arbeit verübten, gefahrenträchtigen Spielerei, Neckerei oder Schlägerei eintritt (vgl. BAG 19. März 2015 - 8 AZR 67/14, Rn. 21).